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Hygienegerechte Trinkwasser-Installation und -Instandhaltung

Text: Dr. Christian Schauer | Foto (Header): © teracreonte – stock-adobe.com

Der einwandfreie Betrieb von Trinkwasserinstallationen schützt vor Hygienerisiken. Verantwortlich dafür ist auch das Facility Management, das im Rahmen der Übergabe über die möglichen Risiken zu informieren ist. Zudem sollten Fachhandwerker Empfehlungen geben, wie Risiken zu vermeiden sind.

Auszug aus:

DER HAUSMEISTER
Praxis – Technik – Sicherheit – Recht
Ausgabe Mai 2025
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An die Auslegung und Installation von Trinkwasserinstallationen werden hohe Qualitätsmaßstäbe gelegt. Denn viele Jahrzehnte soll das Wasser daraus genusstauglich, sauber und rein sein – wie es die Trinkwasserverordnung vorschreibt. Doch welche Hygienerisiken können in der Betriebsphase entstehen? Und was ist bei Wartung und Inspektion der verschiedenen Installationskomponenten zu beachten? Ab der Inbetriebnahme der Trinkwasser-Installation trägt der Betreiber (in Stellvertretung: das Facility Management oder der/ die Hausmeister/ -in) die Verantwortung für sauberes Trinkwasser. Daher sollte der Fachhandwerker im Rahmen einer Übergabe nicht nur alle technischen Dokumente, idealerweise gesammelt in einer Mappe oder digital, zur Verfügung stellen. Genauso wichtig ist es, das Facility Management im Rahmen einer Begehung mit den Details der Trinkwasser-Installation vertraut zu machen, z. B. inklusive der Position von Absperrventilen oder wartungspflichtigen Komponenten.

Die Übergabe der Dokumente sowie die Begehung und Einweisung werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Dieses enthält auch die wesentlichen Betriebsbedingungen der Trinkwasser-Installation.

Instandhaltung, Inspektion oder Wartung?

In jeder Trinkwasser-Installation befinden sich Komponenten wie Ventile oder Armaturen, die zur Absicherung ihrer dauerhaften Funktionsfähigkeit regelmäßig zu überprüfen sind. Dafür kann eine Inspektion, eine Wartung oder eine Instandhaltung notwendig sein. Wie unterscheiden sich diese Aufgaben genau?

Der Begriff der Instandhaltung bezeichnet zunächst einmal alle Tätigkeiten, die für den Erhalt oder die Wiederherstellung einer funktionsfähigen Trinkwasser-Installation notwendig sind. Dazu gehören die Wartung, die Inspektion, das Instandsetzen sowie Verbesserungen.

Unter Wartung fallen vorbeugende Maßnahmen, die Schäden und Funktionsverluste vermeiden sollen. Inspektionen sorgen dafür, dass durch regelmäßige Kontrollen alle Bauteile weiterhin die maßgeblichen Merkmale erfüllen – beispielsweise, ob ein Bauteil die korrekte Temperatur anzeigt. Diese Wartung darf nur durch einen zugelassenen Installateur erfolgen. Die Wartungsintervalle sind unterschiedlich und betragen i. d. R. entweder sechs oder zwölf Monate.

Bei der Inspektion wird das Bauteil auf seine maßgeblichen Merkmale untersucht. Ziel der Inspektion ist es, die eigentliche Funktion des Bauteils zu überprüfen und festzustellen, ob die Notwendigkeit einer Instandsetzung besteht. Wird dabei ein Defekt oder eine Beeinträchtigung festgestellt, kann eine Instandsetzung erforderlich werden, um den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Darüber hinaus kann im Rahmen der Verbesserung eine gezielte Optimierung der Anlage oder von Teilen davon erfolgen, um die Betriebssicherheit und Effizienz zu steigern.

Wichtig: Bestimmungsgemäßer Betrieb

Jede Trinkwasser-Installation ist für einen genau beschriebenen Nutzungszweck ausgelegt worden. Wird dieser bestimmungsgemäße Betrieb unterbrochen, ergeben sich Hygienerisiken. Folgende Punkte für einen bestimmungsgemäßen Betrieb sind zu beachten:
■ der hinreichende Wasseraustausch (mindestens alle 72 Stunden)
■ die notwendige Temperaturhaltung von 60/ 55°C im gesamten Trinkwasser Warm-System zwischen Speicheraustritt/-wiedereintritt und Entnahmestellen nach VDI 6023 bzw.
■ Kaltwasser-Temperaturen unter 20°C bis zur letzten Zapfstelle zum Schutz vor Legionellenbildung

Trotzdem wird es in der Folge immer wieder Situationen geben, in denen dieser bestimmungsgemäße Betrieb nicht eingehalten werden kann, z. B. aufgrund von Betriebsferien. Wird der bestimmungsgemäße Betrieb in dieser Zeit nicht durch automatisierte Systeme unterstützt, sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Umweltbundesamt hat dazu eine Empfehlung herausgegeben, die der Dokumentation der Trinkwasser-Installation beigefügt werden sollte.

Vorsicht vor falscher Nutzung

Ein nicht zu unterschätzendes Risikopotenzial für die Hygiene besteht in ursprünglich fachgerecht ausgeführten Trinkwasser- Installationen durch nachträgliche Veränderungen, weil diese den Erhalt der Trinkwassergüte gefährden können. Im Rahmen der Übergabe einer Trinkwasser-Installation sollte der Fachhandwerker den Betreiber daher auch auf solche Gefahren für die Trinkwassergüte aufmerksam machen – verbunden mit dem Hinweis, möglichst jede Veränderung an der Trinkwasser-Installation nur durch einen anerkannten Experten durchführen zu lassen; und zwar bis hin zum einfachen Austausch einer Zapfstelle. Das kann dann kostengünstig z. B. im Rahmen von ohnehin notwendigen, regelmäßigen Wartungs- und Inspektionsarbeiten geschehen.

Denn generell gilt, dass „nur Fachbetriebe Arbeiten an der Trinkwasser-Installation durchführen [dürfen], die in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind, sogenannte zugelassene Fachbetriebe. Für den Nutzer oder Eigentümer der Trinkwasser-Installation bedeutet diese Pflicht, dass Eingriffe in die Trinkwasser-Installationen nicht von fachlichen Laien oder selbst durchgeführt werden dürfen. Auch Fachbetriebe, die nicht zugelassen sind, dürfen nicht an der Trinkwasser-Installation arbeiten “, so der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs, DVGW.

Der Autor

Dr. Christian Schauer ist Direktor des Kompetenzzentrums Trinkwasser, Corporate Technology bei dem Systemhersteller von Installationstechnik Viega, Attendorn.

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