
2. Dezember 2020
Im Winterdienst sicher bleiben!
Bei einem Kälteeinbruch können Außengelände mit einer Eis- oder Schneeschicht bedeckt sein. Damit niemand stürzt, sind Anlieger zum Winterdienst verpflichtet und übertragen diese Aufgabe normalerweise an Sie – ihren Hausmeister.