Absturz- und Durchsturzsicherungen

Arbeiten auf dem Dach – Ein unterschätztes Risiko

Text: Thorsten Thomsen | Foto (Header): © Marina Lohrbach – stock.adobe.com

Alleine durch Dacharbeiten haben sich zwischen 2012 und 2016 jährlich 10.000 Arbeitsunfälle ereignet. Hauptursachen für die Unfälle sind falsche Bewegungen oder der Kontrollverlust über ein Werkzeug oder eine Maschine. Daher gilt es, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen.

Auszug aus:

DER HAUSMEISTER
Praxis – Technik – Sicherheit – Recht
Ausgabe Juli 2018
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Mehr als jeder zehnte Unfall durch Dacharbeiten ist ein schwerer Unfall und zieht mindestens drei Monate Arbeitsausfall, langwierige Reha-Maßnahmen und große körperliche Einschränkungen nach sich. Dadurch fallen sie in der Unfallstatistik auch besonders ins Gewicht.

Zahlreiche Vorschriften und Regelwerke

Für das sichere Arbeiten auf Dächern sind ist Reihe Berufsgenossenschaftlicher Grundsätze, Informationen oder Arbeitsstättenrichtlinien vorhanden, die – wenn sie so umgesetzt werden würden – schlimme Unfälle vermeiden könnten (z. B. DGUV Regel 112-198 Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, DGUV Information 201-054 Dach‑, Zimmer- und Holzbauarbeiten, DGUV Information 201-056 Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern, ASR A 2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrbereichen).

Die Gefährdungsbeurteilung

Dafür ist es vorab wichtig, für die Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Diese soll beschreiben, welche Tätigkeiten ausgeführt werden, welche Gefährdungen dabei vorliegen und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden müssen, damit die vorliegenden Gefährdungen nicht zu einem Unfall führen.

Doch nicht alle Gefährdungsbeurteilungen, die im Netz aufzufinden sind, eignen sich immer für die jeweiligen Arbeiten, die für den Hausmeister gerade anstehen. So können auf Dächern unterschiedliche Tätigkeiten ausgeführt werden, wie z. B.

  • Austausch von Oberlichtern,
  • Reparatur von Dächern,
  • Reinigung und Sichtprüfung von Photovoltaikanlagen,
  • Rasenmähen auf Dächern,
  • Reinigung der Regenrinnen usw.

An betrieblichen Gegebenheiten orientieren

Schon allein bei den hier aufgeführten Arbeiten sind die möglichen Gefährdungen so vielseitig, dass eine Standardgefährdungsbeurteilung oftmals nicht das beschreibt, was einem vor Ort tatsächlich begegnet.

Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gibt es daher keine allgemeingültige Vorgehensweise, denn es ist immer am besten, wenn Sie sich an den konkreten betrieblichen Gegebenheiten orientieren. Wichtig ist, dass Sie dabei strukturiert vorgehen.

Die 7 Schritte einer Gefährdungsbeurteilung

Bewährt haben sich folgende sieben Schritte, die Sie wie ein roter Faden durch die Gefährdungsbeurteilung führen:

  • Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
  • Ermitteln der Gefährdungen
  • Beurteilen der Gefährdungen
  • Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • Durchführen der Maßnahmen
  • Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

 

Vermittlung der Inhalte

Wenn Sie die hier empfohlenen Schritte durchführen und dokumentieren, durchlaufen Sie den Prozess der Gefährdungsbeurteilung wie vom Arbeitsschutzgesetz und anderen gesetzlichen Vorschriften vorgesehen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.

Leider wird oftmals gedacht, dass die Gefährdungsbeurteilung für die Berufsgenossenschaften oder die Gewerbeaufsicht erstellt wird und dabei vergessen, den Mitarbeitern die Inhalte der Gefährdungsbeurteilung zu vermitteln.

Regelmäßige Unterweisungen

Die Mitarbeiter eines Unternehmens sollten bei einer Gefährdungsbeurteilung immer mit ins Boot geholt werden und regelmäßig (mind. einmal jährlich) über die verschiedenen Gefährdungen bei Dacharbeiten unterwiesen werden. Denn gerade die Mitarbeiter selbst stellen (u. a. aufgrund von Termindruck) oftmals das größte Risiko dar und tun dann Dinge, die sie in Gefahr bringen können.

 

Absturzsicherung: Netze und PSA

Für ein sicheres Arbeiten auf Dächern gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Mitarbeiter abzusichern. Gerüste und Netze sind ein probates Mittel, Abstürze zu verhindern. Diese müssen natürlich ordnungsgemäß aufgebaut werden. Beim Gerüst muss durch einen Freigabeschein ersichtlich sein, dass dieses begangen werden kann.

Oftmals ist auch eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz notwendig, welche die Mitarbeiter davor schützen soll, herunterzufallen. Aber auch hier schleichen sich Fehler ein, da oftmals eine qualifizierte Unterweisung fehlt, die eine sichere Nutzung der PSA erst möglich macht. So wissen beispielsweise die wenigsten Mitarbeiter, wie sie sich zu verhalten haben, wenn ein Kollege im Gurt hängt und ein mögliches Hängetrauma droht, oder wie die PSA ordnungsgemäß angelegt wird.

Der Autor

Thorsten Thomsen
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter; Geschäftsführer von CompanyCheck Deutschland GmbH in Hamburg. Mit einem Team aus Betriebsärzten und Arbeitssicherheitsfachkräften berät er Unternehmen bei Fragen rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Thorsten Thomsen

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